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Bürgerstiftung
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Alles aus einer Hand
Wie Bürgerstiftungen arbeiten
Bürgerstiftungen bieten „alles aus einer Hand" für das Engagement in einer Stadt, Gemeinde oder Region. Als Fördergeber unterstützen Bürgerstiftungen bürgerschaftliches Engagement in ihrem Einzugsbereich. Sie vergeben Fördermittel an gemeinnützige Organisationen und Vorhaben vor Ort oder führen eigene Projekte durch.
Damit Vereine, Initiativen und andere gemeinnützige Vorhaben von ihrer örtlichen Bürgerstiftung profitieren können, bauen Bürgerstiftungen als Fundraiser kontinuierlich das Stiftungskapital auf und erwirtschaften daraus Erträge, die in der Region bleiben und ihr dauerhaft zugute kommen. Daneben werben Bürgerstiftungen Spenden ein, die direkt und vollständig an gemeinnützige Projekte vergeben werden, zum Beispiel mit einem Bürgerpicknick, Kinderfest, Weihnachtsmarkt oder einem Abendessen für Spender. Die Verwaltungskosten bleiben durch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerstiftung gering.
Als Dienstfeister informieren und beraten Bürgerstiftungen Stifter und Spender. Sie bieten verschiedene Engagementmöglichkeiten an: Von der Zustiftung, der eigenen Stiftung über Spenden bis hin zum ehrenamtlichen Engagement. Darüber hinaus verstehen sich Bürgerstiftungen als Lobby für das Gemeinwohl. Sie vernetzen verschiedene Akteure, um gemeinsam Themen und Anliegen öffentlich zu vertreten. Und sie bündeln finanzielle und personelle Ressourcen und ermöglichen Partnerschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei werden sie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt.
Wer entscheidet, welcher Verein finanziell unterstützt oder welches Projekt umgesetzt wird? - so lautet eine häufig gestellte Frage. Bürgerstiftungen verwalten und gehören sich selbst. Sie sind entsprechend der so genannten „Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung" des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wirtschaftlich, konfessionell und parteipolitisch ungebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien oder Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Mitmachen und mitentscheiden charakterisiert ihre Funktionsweise, verschiedene ehrenamtliche Organe und Gremien sind dafür zuständig. Zusätzlich prüfen Finanzamt und Stiftungsaufsicht, ob die formellen Anforderungen eingehalten werden.Häufig testiert ein Wirtschaftsprüfer die Buchhaltung.
Vorstand
Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand vertritt die Bürgerstiftung nach Außen, W.R. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Häufig entscheidet der Vorstand über die Vermögensanlage und die Mittelverwendung. In vielen Satzungen von Bürgerstiftungen ist vorgesehen, dass der Vorstand zu seiner Entlastung einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Geschäftsführer berufen kann, meistens mit Zustimmung durch das Stiftungskuratorium.
Kuratorium/Rat
Das ehrenamtliche Stiftungskuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt, ist der Aufsichtsrat einer Bürgerstiftung. Er wählt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes, genehmigt den Jahresabschluss und Jahresbericht und muss meistens grundlegenden Fragen wie z.B. Satzungsänderungen zustimmen. Häufig erlässt er Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes. Die Mitglieder dieses Organs entscheiden selbst über ihre Nachfolger, wenn sie etwa mit Erreichen der Altersgrenze ausscheiden. In manchen Bürgerstiftungen wählen die Mitglieder der Stiftungsversammlung den Rat.
Stifterversammlung/Stifterforum
Die Stifterversammlung ist das Organ der Zustifter einer Bürgerstiftung. Hier werden alle Personen und Institutionen Mitglied, die der Bürgerstiftung einen bestimmten Betrag von etwa 1.000 Euro oder mehr zugestiftet haben. Da eine Stiftung laut Gesetz keine Mitglieder wie z.B. ein Verein haben darf, hat sie auch keine vergleichbaren Rechte wie eine Mitgliederversammlung. Damit es nicht zu diesem Eindruck kommt, heißt die Stifterversammlung vielfach Stifterforum. Hauptfunktion dieses Organs ist die Information und aktive Einbindung der Stifter (und manchmal auch „Zeitstifter") nach dem Motto: Die besten Multiplikatoren unseres Anliegens sind zufriedene Stifter!
Freundeskreis/Förderkreis
Eine vergleichbare Funktion wie die Stifterversammlung nehmen bei manchen Bürgerstiftungen so genannte Freundes- oder Förderkreise wahr. Sie haben meist keine eigene Rechtsform und sind auch kein Organ einer Bürgerstiftung. Mit regelmäßigen kleineren Spenden unterstützen sie die Arbeit ihrer Bürgerstiftung auch finanziell. Weitere Möglichkeiten, sich in die Arbeit der Bürgerstiftung einzubringen, bieten etwa Ausschüsse und Arbeitskreise zu bestimmten Themen oder Aktivitäten.