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Inhalt
SEPA-Überweisung
- Unterteilung nach
-
- „IBAN und BIC“
- „EU-Standardüberweisung“ (Hinweis: wird durch „€uro-Überweisung“ ersetzt)
EU-Standardüberweisung
Seit 1. Januar 2006 gilt für eine konforme Überweisung in Euro (nach EU-Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in der EU) eine Betragsgrenze von
50.000 Euro. Bis zu diesem Betrag werden grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit IBAN und BIC in andere Mitgliedstaaten der EU kostengünstig zu vergleichbaren Zahlungen
innerhalb Deutschlands ausgeführt. Die EU-Standardüberweisung wird ab Februar 2008 durch die neue Euro-Überweisung für SEPA ersetzt werden
Notwendige Angaben
Das Formular für die EU-Standardüberweisung orientiert sich an den Inlandsüberweisungen. Bitte machen Sie immer folgende Angaben:
- Name und Vorname bzw. Firma des Begünstigten,
- IBAN des Begünstigten,
- BIC des Kreditinstitutes des Begünstigten,
- Betragsangabe in Euro (als Währung),
- optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
- Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma,
- Ihre IBAN steht auf Ihrem Konto-Auszug
Sie tragen als Überweisender die Entgelte und Auslagen bei Ihrem Kreditinstitut und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte und Auslagen.
Meldepflicht gemäß AWV ab 12.500 Euro
Bitte beachten Sie die Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab 12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu
die "Anlage Z4 zur AWV".
Für alle Zahlungen,
- die die genannten Kriterien nicht erfüllen,
- die höher sind als 50.000 Euro,
- die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten gehen,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1).
Für diese Länder gilt die EU-Verordnung 2560/2001
Die EU-Verordnung 2560/2001 gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit IBAN und BIC bis 50.000 Euro innerhalb der Europäischen Union (EU) und
den derzeit drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern sowie die drei weiteren EWR-Staaten
Island, Liechtenstein und Norwegen.
Kontoadressierung mit IBAN und BIC im Binnenmarkt
IBAN und BIC
IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto beziehungsweise ein Kreditinstitut. IBAN und BIC
bilden die Grundlage für die Adressierung von Konten und Banken insbesondere im Binnenmarkt mit der Umsetzung von SEPA.
IBAN : siehe Kontoauszug
BIC : GENODEF1FRB
Für Konten in Europa
Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) können Zahlungsverkehrskonten insbesondere in der Europäischen Union (EU) genau identifiziert werden.
Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. Das heisst, sofern Sie mehrere Kontonummern haben, erhalten Sie für jedes Konto eine separate IBAN. Die IBAN besteht aus bis zu
34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt.
IBAN für Konten in Deutschland
In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der
zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, füllt Ihre Bank linksbündig mit Nullen auf.
Leicht lesbar
Damit Sie die IBAN leicht lesen können, wird sie für die papierhafte Schreibweise in Blöcke zu je vier Stellen getrennt. Zusätzlich wird die Bezeichnung "IBAN"
vorangestellt.
Internationale Bankleitzahl
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den „Bank Identifier Code“ (BIC). Der BIC ist der
international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland.
Der BIC ist immer gleich aufgebaut
Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen
- vierstelliger Bank-Code,
- zweistelliger Länder-Code,
- zweistelliger Orts-Code,
- dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional).
Der BIC Ihrer Volksbank ist GENODEF1FRB
Angaben auf Rechnungen und Kontoauszügen
Wer innerhalb des Binnenmarktes Rechnungen ausstellt, sollte darauf seine IBAN und den BIC seines Kreditinstitutes angeben. Dies gilt laut "EU-Verordnung über grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro" immer, wenn der Kunde per Überweisung zahlen kann.
Wenn Sie ins Ausland zahlen
Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Begünstigten seinen Geschäftspapieren (z. B. der Rechnung). Sollten Sie diese
Angaben dort nicht finden, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach.
Wenn Sie selbst Rechnungen stellen
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Innerhalb Deutschland können Sie mit der neuen
Euro-Überweisung ab 2008 auch IBAN und BIC für Überweisungen verwenden.
Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne.
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