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SEPA-Überweisung

Beispiele zu IBAN / BIC bzw. EU-Standardüberweisung
  • Unterteilung nach
    • „IBAN und BIC“
    • „EU-Standardüberweisung“ (Hinweis: wird durch „€uro-Überweisung“ ersetzt)

EU-Standardüberweisung

Seit 1. Januar 2006 gilt für eine konforme Überweisung in Euro (nach EU-Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in der EU) eine Betragsgrenze von 50.000 Euro. Bis zu diesem Betrag werden grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit IBAN und BIC in andere Mitgliedstaaten der EU kostengünstig zu vergleichbaren Zahlungen innerhalb Deutschlands ausgeführt. Die EU-Standardüberweisung wird ab Februar 2008 durch die neue Euro-Überweisung für SEPA ersetzt werden 

Notwendige Angaben

Das Formular für die EU-Standardüberweisung orientiert sich an den Inlandsüberweisungen. Bitte machen Sie immer folgende Angaben:

  • Name und Vorname bzw. Firma des Begünstigten,
  • IBAN des Begünstigten,
  • BIC des Kreditinstitutes des Begünstigten,
  • Betragsangabe in Euro (als Währung),
  • optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
  • Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma,
  • Ihre IBAN steht auf Ihrem Konto-Auszug

Sie tragen als Überweisender die Entgelte und Auslagen bei Ihrem Kreditinstitut und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte und Auslagen. 

Meldepflicht gemäß AWV ab 12.500 Euro

Bitte beachten Sie die Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab 12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".  

Für alle Zahlungen,

  • die die genannten Kriterien nicht erfüllen,
  • die höher sind als 50.000 Euro,
  • die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten gehen,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen

verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1). 
 

Für diese Länder gilt die EU-Verordnung 2560/2001

Die EU-Verordnung 2560/2001 gilt für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit IBAN und BIC bis 50.000 Euro innerhalb der Europäischen Union (EU) und den derzeit drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR):  

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 

Kontoadressierung mit IBAN und BIC im Binnenmarkt 

IBAN und BIC

IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto beziehungsweise ein Kreditinstitut. IBAN und BIC bilden die Grundlage für die Adressierung von Konten und Banken insbesondere im Binnenmarkt mit der Umsetzung von SEPA. 
 

    IBAN : siehe Kontoauszug

    BIC : GENODEF1FRB

   

   

Für Konten in Europa

Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) können Zahlungsverkehrskonten insbesondere in der Europäischen Union (EU) genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. Das heisst, sofern Sie mehrere Kontonummern haben, erhalten Sie für jedes Konto eine separate IBAN. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt. 

IBAN für Konten in Deutschland

In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, füllt Ihre Bank linksbündig mit Nullen auf. 

Leicht lesbar

Damit Sie die IBAN leicht lesen können, wird sie für die papierhafte Schreibweise in Blöcke zu je vier Stellen getrennt. Zusätzlich wird die Bezeichnung "IBAN" vorangestellt. 

Internationale Bankleitzahl

Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den „Bank Identifier Code“ (BIC). Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. 

Der BIC ist immer gleich aufgebaut

Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen

  • vierstelliger Bank-Code,
  • zweistelliger Länder-Code,
  • zweistelliger Orts-Code,
  • dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional).
 

Der BIC Ihrer Volksbank ist GENODEF1FRB 
 
Angaben auf Rechnungen und Kontoauszügen

Wer innerhalb des Binnenmarktes Rechnungen ausstellt, sollte darauf seine IBAN und den BIC seines Kreditinstitutes angeben. Dies gilt laut "EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro" immer, wenn der Kunde per Überweisung zahlen kann. 

Wenn Sie ins Ausland zahlen

Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Begünstigten seinen Geschäftspapieren (z. B. der Rechnung). Sollten Sie diese Angaben dort nicht finden, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach. 

Wenn Sie selbst Rechnungen stellen

Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Innerhalb Deutschland können Sie mit der neuen Euro-Überweisung ab 2008 auch IBAN und BIC für Überweisungen verwenden. 

Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne. 


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